54. Internationaler Hörgeräteakustiker-Kongress
Gute Aussichten für die Ohren
Mit neuen Möglichkeiten dem Hörverlust bei Alt und Jung begegnen
Wir werden immer älter, und wir werden immer gesünder älter. Dennoch bleiben wir von degenerativen Ereignissen nicht verschont. Dazu gehört auch die soge¬nannte Altersschwerhörigkeit. Sie kann schon ab 50 Jahren einsetzen und im Beruf zu massiven Problemen führen, wenn sie unversorgt bleibt.
Es ist der Wunsch vieler älterer Menschen: aktiv sein, Aufgaben übernehmen, am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Weil wir immer älter und immer gesünder älter werden, ist dies ein realistischer Wunsch. Er wird ja auch schon heute ausgelebt, und in Zukunft wird sich diese Tendenz weiter verstärken. Folgt man dem bekannten Journalisten und Buchautor Dr. Frank Schirrmacher, so wird und soll auch die Lebensarbeitszeit in Zukunft deutlich länger werden.
Schwerhörig – und nun?
Hörverluste werden, auch wenn wir gesünder altern als frühere Generationen, nicht ausbleiben. Eine professionelle Versorgung mit Hörsystemen ist notwendig, damit Menschen mit Hörschwäche gesellschaftlich integriert bleiben und in der Arbeitswelt bestehen können.
Der professionelle Versorgungsweg besteht aus mehreren Schritten: Wer nicht mehr gut hört, sucht einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt auf, der überprüft, ob es krankhafte Ursachen für den Hörverlust gibt. Sind Hörsysteme erforderlich, überweist der Arzt den Patienten zum Hörgeräte¬akustiker. Dieser führt eine ausführliche Hördiagnostik durch. Der Akustiker passt das geeignete Gerät stufenweise an die Hörbedürfnisse des Betroffenen an und gibt ihm die Möglichkeit, verschiedene Systeme in seiner persönlichen Alltagssituation auszuprobieren. „Am Ende stehen Hör-Ergebnisse, die für die Betroffenen so optimal wie irgend möglich sind, zumal, wenn Hörtrainings- oder audiotherapeutische Maßnahmen einbezogen werden“, so Martin Blecker, Vorsitzender der Europäischen Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA).
Wer nicht mehr gut hört, sollte also nicht den Kopf in den Sand stecken: Der Hörgeräteakustiker bietet heute überzeugende Lösungen auf dem Weg zum Guten Hören.
Wenn Neugeborene betroffen sind
Für die Jüngsten unserer Gesellschaft existiert seit dem 1. Januar 2009 ein neues Ge¬setz: Jedes Neugeborene hat einen Anspruch auf die Überprüfung seines Gehörs. Dies geschieht bereits in den ersten Tagen nach der Geburt und wird von den Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
„Es ist fatal, wenn angeborene Hörstörungen nicht erkannt und behandelt werden“, erklärt Martin Blecker, „denn dann sind Entwicklungsverzögerungen und -defizite vorprogrammiert und eventuell bleibende Störungen die Folgen.“ Folgen, die vermeidbar sind! Leider haben erste Erfahrungen gezeigt, dass, ist bei einem Säugling eine Hörstörung diagnostiziert, Eltern eine Folgediagnostik und ggf. eine Versorgung häufig nicht in Anspruch nehmen.
Hier ist Aufklärung erforderlich - sorgen Sie mit dafür und informieren Sie über die Notwendigkeit auch der frühen Diagnostik und Versorgung. Für Fragen dazu stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Quelle: Europäische Union der Hörgeräteakustiker e. V. (EUHA)in Zusammenarbeit mit Agentur medialog / Marburg
Fotos: SuemaMedia
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